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Welt - 20.11.2018

Schwimmlehrer wegen Missbrauch vor Gericht

Ein Mann soll sich an 37 Mädchen während des Schwimmunterrichts vergangen haben. Einige Taten filmte er mit einer Unterwasserkamera.

Der 34 Jahre alte angeklagte Schwimmlehrer (l.), dem vorgeworfen wird sich an kleinen Mädchen vergangen zu haben.

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs steht seit Mittwoch ein 34-jähriger Schwimmlehrer in Baden-Baden vor Gericht. Der Mann soll als freiberuflicher Schwimmlehrer 40 Mädchen zwischen vier und zwölf Jahren sexuell missbraucht haben. Der Angeklagte werde sich vor Gericht äußern, wolle dies aber erst an diesem Donnerstag, dem zweiten Verhandlungstag, tun – voraussichtlich in Form einer schriftlichen Erklärung, teilte sein Anwalt am Mittwoch zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Baden-Baden mit.
Dem 34-Jährigen werden schwere sexuelle Übergriffe auf die kleinen Mädchen vorgeworfen. Der Mann soll sich an den Kindern während des Schwimmunterrichts vergangen haben – zum Teil im Schwimmbecken oder auch in der Umkleidekabine.

Zur Last gelegt werden ihm rund 200 Taten, von denen er manche auch mit einer Unterwasserkamera gefilmt hatte. Entsprechende Aufnahmen waren nach der Durchsuchung seiner Wohnung im vergangenen Jahr sichergestellt worden. Das jüngste Kind war erst vier Jahre alt. Die Sexualstraftaten sollen sich laut Anklage zwischen Oktober 2015 und September 2017 an verschiedenen Orten unter anderem im Raum Rastatt sowie Baden-Baden ereignet haben. Der nicht vorbestrafte Deutsche hatte dort für drei Schwimmschulen gearbeitet und rund 160 Kurse gegeben.

Er drohte sie umzubringen, sollten sie etwas sagen

Dabei hatte der Deutsche die Mädchen unter Wasser im Intimbereich angefasst – unter dem Vorwand, ihnen Hilfestellung geben zu wollen. Der Angeklagte sitzt seit fast einem Jahr in Untersuchungshaft. Dem Prozess waren – nach einer ersten Anzeige von zwei Eltern – umfangreiche Ermittlungen vorangegangen. Für die Ermittlungen hatte die Polizei Hunderte Eltern kontaktiert und zum Teil befragt. Am Schluss verdichteten sich die Hinweise auf zum Teil schweren Missbrauch von 40 Mädchen. Da drei Kinder nicht identifiziert werden konnten, werden nun noch die an 37 Mädchen begangenen Taten verhandelt. Zudem wird dem Mann Nötigung und Körperverletzung vorgeworfen. Mit der Drohung, sie umzubringen, soll er versucht haben, einige der Mädchen zum Schweigen zu bringen.

Die Anklage will für den Mann neben einer Haftstrafe auch die Sicherungsverwahrung erreichen, womit er nach Verbüßung seiner Strafe bis auf Weiteres im Gefängnis bliebe. Erste Zeugen, darunter Eltern der Kinder, sollen im Anschluss an seine Aussage an diesem Donnerstag gehört werden. Da der Prozess vor der Jugendschutzkammer stattfindet, könnten Teile davon nicht öffentlich sein. Für den Prozess sind neun Verhandlungstage anberaumt, 46 Zeugen sind geladen und sollen vom zweiten Verhandlungstag an gehört werden. Das Urteil soll demnach am 30. Oktober gesprochen werden. AFP/dpa

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