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Politik - 13.05.2019

Vielehen gehören nicht zu Deutschland

Ein Kommentar aus dem neuen Politik-Magazin BILD POLITIK

In diesen Tagen hat das Grundgesetz 70. Geburtstag gefeiert. Es ist eine großartige Verfassung.

Unter anderem stellt sie die Ehe unter Schutz: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“, so heißt es in Artikel 6.

Die Ehe. Nicht die Viel-Ehe.

Umso bizarrer ist der Streit ausgerechnet der beiden „Verfassungsminister“. Justizministerin Barley und Innenminister Seehofer haben sich allen Ernstes über die Frage auseinandergesetzt, ob ein mit drei Ehefrauen nach Scharia-Recht verheirateter Mann die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben kann.

Nein, kann er nicht.

Wenn andere, muslimisch geprägte Staaten diese Lebensform zulassen, ist das ihre Sache. Wenn die dortigen Institutionen sich nicht daran stören, dass die Viel-Ehe sich im Laufe der Jahrhunderte zu einer Herabwürdigung der Frau(en) entwickelt hat –
schlimm genug.

Aber die deutsche Staatsangehörigkeit sollte nur erwerben können, wer die Grundlagen des hiesigen Zusammenlebens akzeptiert, erst recht, wenn sie im Grundgesetz stehen.

Das heißt nicht umsonst genau so. So viel Selbstverpflichtung muss sein, gerade auch weil Hartz IV und Kindergeld ja in jedem Fall gewährt werden. Schon das nagt an der Akzeptanz solcher Sozialleistungen, selbst bei der sehr niedrigen Zahl von Fällen.

Das einzig halbwegs Positive in diesem völlig überflüssigen Ärgernis: Das politische Reiz-Reaktionsschema funktioniert doch noch. Der selbstvergessene Fehltritt kam ans Licht, kurzer Aufruhr der öffentlichen Empörung – und der Passus, der die Viel-Ehe als Hindernis vor der deutschen Staatsbürgerschaft abgeräumt hätte, soll wieder eingefügt werden.
So kleinlaut hat man die beiden Minister lange nicht gesehen. Richtig so.

Die Deutschen und die, die es noch werden wollen, sind derzeit auf der Suche nach einem neuen, gemeinsamen Selbstverständnis. Das braucht Zeit. Was es nicht braucht, sind irre Querschläger.

Wenigstens die beiden zuständigen Minister sollten gefälligst ab und zu im Grundgesetz nachlesen: Es hat als Beschreibung und als Rahmen unserer Gesellschaft auch in 70 Jahren kaum etwas von seiner Gradlinigkeit verloren.

Die aktuelle Berichterstattung zum Thema finden Sie hier.

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