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Welt - 23.10.2018

Extremes Glück

Die Bundesanwaltschaft hält einen radikal-islamischen Hintergrund der Kölner Geiselnahme für möglich.

Diesen Koffer und die Aktentasche soll der mutmaßliche Täter bei sich gehabt haben.

Es ist ein gewöhnlicher roter Rollkoffer, den der Mann bei seiner Tat dabei hatte. Die Polizei hat Bilder von dem Gepäckstück ins Internet gestellt: An einer Seite ist es jetzt komplett verkohlt. Doch die Gaskartuschen darin, die sind noch intakt. Ein großes Glück, sagen die Ermittler. Sonst wären jetzt viele Menschen verletzt, möglicherweise sogar tot. Die Explosion wäre beachtlich gewesen.

Der Fall des Syrers, der am Montag am Kölner Hauptbahnhof laut Polizei zuerst einen Brandanschlag verübte und danach eine Apothekenangestellte als Geisel nahm, beschäftigt weiter die Sicherheitsbehörden. Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen übernommen. Es gebe „zureichende Anhaltspunkte für einen radikal-islamistischen Hintergrund der Tat“, teilte die Bundesanwaltschaft am Mittwoch mit.

Sie ist in Deutschland im Bereich des Staatsschutzes die oberste Strafverfolgungsbehörde und ermittelt bei besonders schweren Straftaten. Dazu zählen politisch motivierte Delikte wie terroristische Gewalttaten oder Verbrechen gegen den Staat wie Landesverrat und Spionage.

Flucht vor den Flammen

Der beschuldigte Syrer war am Montag mit dem roten Rollkoffer und einer braunen Aktentasche in ein Schnellrestaurant im Kölner Hauptbahnhof gegangen. Ein Überwachungsvideo zeigt, wie er am Boden kniend Benzin auskippt und es mit einem Molotowcocktail in Brand setzt. Die meisten Gäste können fliehen, aber ein 14-jähriges Mädchen erleidet schwere Verbrennungen, als sie auf der Flucht vor den Flammen ausrutscht.

Der Täter läuft dann mit einer täuschend echt aussehenden Druckluft- Waffe in eine Apotheke und nimmt dort eine Angestellte als Geisel. Als er diese mit einer brennbaren Flüssigkeit übergießt, wird die Apotheke durch ein Spezialeinsatzkommando gestürmt. Der Mann wird festgenommen, ihm wird versuchter Mord in zwei Fällen sowie gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt.

Der Grund, warum die Bundesanwaltschaft einen radikal-islamistischen Hintergrund für möglich hält, sind die telefonischen Forderungen, die der Täter während der Geiselnahme gestellt hatte. So soll er die Freilassung einer Frau verlangt haben, deren Mann sich offenbar terroristisch betätigt hat. Auch soll er behauptet haben, er sei IS-Mitglied und wolle zum IS nach Syrien ausreisen.

Als Asylbewerber anerkannt

Der mutmaßliche Täter ist ein 55-Jähriger namens Mohammad A. R., der in Deutschland als Asylbewerber anerkannt ist und dessen Aufenthalt bis 2021 genehmigt war. Der Polizei zufolge machte er einen verwahrlosten Eindruck, hat längere graue Haare und war zum Tatzeitpunkt wahrnehmbar alkoholisiert.

Er lebte in einer Flüchtlingsunterkunft im Kölner Stadtteil Neuehrenfeld. Seinem Vermieter und Nachbarn hatte er laut „Kölner Stadtanzeiger“ erzählt, dass er in seiner syrischen Heimat lange als politischer Häftling und Gegner des Assad-Regimes im Gefängnis gesessen habe. Der Hausverwalter wird mit den Worten zitiert: „Er sagte, dass er dort gefoltert wurde. Mit Stromschlägen, mit Wasser, mit Licht. Das hat ihn psychisch krank gemacht.“

Täter im Koma

In seiner Wohnung fanden die Ermittler große Mengen Benzin und arabische Schriftzeichen im Sinne von „Gott ist groß“. Derzeit ist der Syrer nicht vernehmungsfähig. Mehrere Schüsse der Polizei hatten ihn getroffen, er wurde operiert und liegt nun im Koma.

Bemerkenswert ist, dass der 55-Jährige insgesamt bereits 13 Mal „polizeilich in Erscheinung getreten“ ist, wie es heißt. Dazu zählten Delikte wie Körperverletzung, Diebstahl, Betrug und Hausfriedensbruch. Unklar ist, ob und wie oft er verurteilt wurde.

Ausländer, die sich strafbar machen, werden auch nicht einfach ausgewiesen. Zwar wurde das Aufenthaltsgesetz diesbezüglich 2016 verschärft. Doch wann ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse vorliegt, ist im Aufenthaltsgesetz streng definiert. Dabei spielt die Dauer der verhängten Freiheitsstrafe eine Rolle sowie die Art und Weise des Delikts. Gewaltdelikte wiegen besonders schwer, Ladendiebstähle nicht. Doch selbst wenn der Syrer diese Kriterien erfüllt hätte, hätte man ihn wohl kaum abschieben können. Nach Syrien gibt es einen Abschiebestopp bis mindestens Ende 2018.

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