Gehälter und Pensionen um 1,7 Prozent angehoben
Spitzen-Grundgehalt erstmals auf über 20 000 Euro gestiegen
Schöne Weihnachtsüberraschung für die EU-Beamten, Abgeordneten und Spitzenfunktionäre: Die Gehälter und Pensionen wurden rückwirkend zum 1. Juli 2018 um 1,7 Prozent erhöht.
Die Tabellen liegen BILD vor.
Dabei gibt es ein großes Novum: Für die Top-Besoldungsgruppe 16 (die Generaldirektoren der EU-Kommission) steigt das Monatsgrundgehalt (ohne Zulagen) in der Dienstaltersstufe drei erstmals über 20 000 Euro!
Zur Erklärung: Die Gehälter sind aufgeteilt in 16 Besoldungsgruppen. Nach je zwei Jahren steigt die Vergütung mit der Dienstaltersstufe. Daraus ergibt sich dann das Grundgehalt.
Die Gehalts-Bescherung wird in einem komplizierten Verfahren alljährlich durch das EU-Statistikamt Eurostat errechnet. Grundlagen sind die Entwicklung der Gehälter der öffentlich Bediensteten in den EU-Staaten und die Steigerung der Lebenshaltungskosten in Belgien und Luxemburg. Im letzten Jahr lag die Erhöhung bei 1,5 Prozent.
Einige Beispielrechnungen mit den neuen Grundgehältern:
▶︎ EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker (64) und EU-Ratspräsident Donald Tusk (61) verdienen inklusive Zulagen ca. 32 700 Euro im Monat – rund 550 Euro mehr als bisher.
▶︎ Die Gehälter der sechs Vizepräsidenten der EU-Kommission steigen inklusive Zulagen um rund 500 Euro auf 30 800 Euro.
▶︎ Ein EU-Kommissar verdient mit Zulagen etwa 400 Euro mehr, kommt ungefähr auf 26 600 Euro.
Übrigens müssen die Eurokraten den Verdienst auch versteuern – allerdings über eine EU-Steuer. Ein EU-Generaldirektor zahlt als Single etwa 25 Prozent seines Gehalts an Steuern. In Deutschland müsste er 39 Prozent an den Staat abgeben.
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