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Kultur - 12.12.2018

Juli Zeh wird Verfassungsrichterin in Brandenburg

Die Schriftstellerin Juli Zeh wurde in das höchste märkische Gericht gewählt. Sie leistet dort unter anderem dem Regisseur Andreas Dresen Gesellschaft.

Juli Zeh, geboren 1974 in Bonn

Brandenburg bekommt sechs neue Verfassungsrichter, darunter die Schriftstellerin und promovierte Juristin Juli Zeh, die von der SPD vorgeschlagen wurde. Die Nachfolger für die in den kommenden Monaten ausscheidenden bisherigen Verfassungsrichter wurden am Mittwoch in Potsdam vom Landtag für eine zehnjährige Amtszeit gewählt. Fünf der neuen Richter wurden im Anschluss auch vereidigt. Die Vereidigung von Juli Zeh, die nicht an der Parlamentssitzung teilnahm, soll später nachgeholt werden. Mit der Wahl gehört der Regisseur Andreas Dresen, der 2012 als Laienrichter in das höchste märkische Gericht gewählt wurde, künftig zu den dienstältesten der neun Verfassungsrichter in Brandenburg.

Neuer Präsident des Verfassungsgerichts wird der Cottbuser Finanzrichter und SPD-Stadtverordnete Markus Möller. Der bisherige Gerichtspräsident Jes Möller, der 2012 zum ersten ostdeutschen Präsidenten eines Landesverfassungsgerichts der Bundesrepublik gewählt worden war und auch Direktor des Sozialgerichts Neuruppin ist, scheidet im Januar nach zehnjähriger Amtszeit als Verfassungsrichter aus dem Gericht aus. Juli Zeh, die eigentlich Julia Barbara Finck heißt, wird ab dem 22. Januar Verfassungsrichterin in Brandenburg. Die Richterinnen und Richter mussten mit Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt werden.

Die AfD hatte zunächst erklärt, keine eigenen Kandidaten zu benennen, und dann mehrfach die Juristin Victoria Tuschik als Nachfolgerin für ausscheidende Richterinnen und Richter nominiert. Die frühere Justiziarin der AfD-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt und derzeitige Referentin der AfD im Bundestag fiel in allen Wahlgängen durch, erhielt jedoch in den verschiedenen Wahlgängen bis zu 15 Stimmen und damit auch Zuspruch außerhalb der AfD. Die AfD-Fraktion hat neun Mitglieder, zwei weitere für die AfD gewählte Landtagsabgeordnete gehören der Fraktion nicht mehr an. (epd)

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