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Kultur - 09.01.2019

Gericht weist Klage ab

Der Denkmalschutz schützt nicht den Künstler, lautet das erste Urteil im Rechtsstreit um den geplanten Umbau der Hedwigskathedrale

Die St.-Hedwigs-Kathedrale des Erzbistums Berlin

Das Rechtliche ist nur ein Aspekt, wenn es um die Umgestaltung der Hedwigskathedrale geht. Das Atmosphärische zählt für die Kläger genau so viel – das Gefühl, übergangen worden und als Künstler schutzlos zu sein. Die 19. Kammer des Verwaltungsgerichts hatte die Sache dem Einzelrichter übertragen, zudem hatte das Gericht bereits den Hinweis gegeben, dass die Klage wegen Unzulässigkeit abgewiesen werde. Und so geschah es. Anderthalb Stunden lang versuchten die Klägeranwälte, Lothar Poll und Christian Braun, das Gericht umzustimmen. „Man ist über die Künstler einfach hinweggegangen“, sagte Poll, der Anwalt von Horst Peter, dem Neffen und Alleinerben des Architekten Hans Schwippert.

Anwalt Braun äußerte sich ähnlich für seine vier Kläger: „Die Künstler wehren sich nicht generell gegen Änderungen. Sie wollen aber, dass man mit ihnen redet.“ Von den fünf Klägern war allerdings nur einer an der Innenraumgestaltung der Kathedrale beteiligt, der Goldschmied Hubertus Förster; er lebt als einziger noch. Gemeinsam mit Fritz Schwerdt betrieb er die Goldschmiede, die das Tabernakel und das Vortragekreuz im Innenraum gestaltete. Von Fritz Kühn stammen das Kreuz auf der Kuppel sowie Geländer und Altarleuchter; sein Sohn Achim Kühn, auch er Metallkünstler, ist als Rechtsnachfolger Kläger; er hat die Ziergittertüren an den Kapellen der Unterkirche geschaffen. Die Bauhauskünstlerin Margarethe Reichardt schließlich war Textilgestalterin, von ihr stammen die Gobelins in der Kathedrale.

Einige Zuschauer drängt es, das Urteil zu kommentieren

Das Gericht sah die Lage als eindeutig an. Das Denkmalschutzrecht ist nicht „drittschützend“, das heißt, die Kläger sind nicht klagebefugt. Sie seien jedoch nicht schutzlos, denn der Schutz ihres Werkes sei Sache des Urheberrechts, und dieses werde vor dem Zivilgericht verhandelt. Berufung gegen seinen Beschluss ließ das Verwaltungsgericht nicht zu.

In der mündlichen Verhandlung vor vollbesetztem Saal zeigten sich einige Zuschauer so bewegt, dass sie Wortbeiträge beisteuern wollten. Das Gericht ließ Adrian von Buttlar sprechen, der in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Die Denkmalpflege“ ein Plädoyer gegen den Umbau veröffentlicht hat, unterband dann aber weitere Äußerungen.

Als nächstes wird das Landgericht einen Termin anberaumen, um über die Urheberrechte der Künstler zu befinden. Wie berichtet, besagt die Rechtslage, dass der Eigentümer eines Kunstwerkes dieses zwar zerstören, aber nicht entstellen darf. Daraus folgt, das der Umbau des Innenraums der Kathedrale mit der völligen Beseitigung des Schwippertschen Entwurfs einhergehen muss, um rechtlich zulässig zu sein.

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