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Kultur - 06.01.2019

Es besteht weiterhin Klärungsbedarf im „Fall Gurlitt“

War die Beschlagnahme der Sammlung rechtens, wusste Grütters vom Druck auf die Erben? Das Kulturministerium antwortet auf eine Kleine Anfrage der FDP.

Diskursparcours durch ein deutsches Kunstdrama. Presseschau in der aktuellen Ausstellung im Martin-Gropius-Bau.

Zwar hängen gegenwärtig die interessantesten Bilder der Sammlung gut sichtbar im Martin-Gropius-Bau in der Ausstellung „Bestandsaufnahme Gurlitt. Ein Kunsthändler im Nationalsozialismus“. Der Klärungsbedarf ist trotz der dritten Ausstellungsstation nach der Bundeskunsthalle Bonn und dem Kunstmuseum Bern hoch. So hat die FDP-Bundestagsfraktion Anfang August eine Kleine Anfrage zum „Fall Gurlitt“ gestellt, die 50 Fragen umfasst. Denn noch immer gehen Meinungen auseinander, ob etwa die Beschlagnahmung der Sammlung 2012 in der Münchner Wohnung des Erben Cornelius Gurlitt rechtens war.

Das Büro von Monika Grütters hat ihre Antwort auf 20 Seiten nun beim Bundestagspräsidenten eingereicht. Die Staatsministerin für Kultur ist mit sich ganz offensichtlich im Reinen. Natürlich weist sie die Mutmaßung zurück, zentrale Grundsätze der Verfassung, insbesondere das Recht auf Eigentum, könnten missachtet worden sein. Auch hakelige Fragen, ob es ein schriftliches Einverständnis von Cornelius Gurlitt gab, seine Bilder in der Lost-Art-Datenbank zu veröffentlichen, umschifft die Antwort. Was vor April 2014 geschah, hat die Staatsanwaltschaft Augsburg zu verantworten, danach gab Cornelius Gurlitt seine Zustimmung. Ebenso weist sie zurück, davon Kenntnis zu haben, dass die Taskforce-Leiterin Ingeborg Berggreen-Merkel auf den Erben Druck ausgeübt haben könnte, damit er seine Sammlung in eine Stiftung überführt. Farbe muss bei den Zahlen bekannt werden. Für die Provenienzforschung wurden 3,42 Millionen Euro aufgewandt, restituiert bislang vier Werke.

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